Taucheinschränkungen für die Jura im Bodensee


Zum Vergrößern anklicken - Foto: Nullzeit.at
Die Jura kann in Zukunft nur noch eingeschränkt betaucht werden 

Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Thurgau hat das im Jahr 1864 vor Bottighofen gesunkene Dampfschiff Jura unter Schutz gestellt. Tauchen ist nur noch mit Sondergenehmigung möglich.

Der Regierungsrat hat das Amt für Archäologie dazu ermächtigt, Dritten die Untersuchung und allenfalls Bergung der Jura zu gestatten. Mit anderen Worten: für Tauchgänge auf der Jura ist ab sofort dort eine Sondergenehmigung einzuholen.

Seit einigen Jahren wird das Wrack der Jura von Sporttauchern aufgesucht und auch geplündert. Um den Dampfer als kulturhistorisches Objekt von hoher industriearchäologischer Bedeutung der Nachwelt zu erhalten, hat der Regierungsrat die Besitzverhältnisse nun geklärt und das Schiff unter Schutz gestellt.

Er hat sich dabei auf zwei Artikel des Zivilgesetzbuches (ZGB) gestützt. Gemäß Artikel 718 wird eine herrenlose Sache dadurch zu Eigentum erworben, dass jemand sie mit dem Willen, ihr Eigentümer zu werden, in Besitz nimmt. Vorbehalten bleibt ferner Artikel 724: Handelt es sich um herrenlose Naturkörper oder Altertümer von erheblichem wissenschaftlichem Wert, so gelangen sie in das Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind.

Dieser Artikel ist nicht nur auf archäologische Objekte im herkömmlichen Sinn anwendbar, sondern auch auf Gegenstände, die erst im Laufe des Mittelalters oder der letzten Jahrhunderte im Boden verschwanden oder vergraben wurden.

Außerdem besagt das kantonale Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat, dass das kulturgeschichtliche Erbe, insbesondere auch erhaltenswerte Objekte zu schützen und zu pflegen seien. Mit der Unterschutzstellung ist der Weg nun frei für fachgerechte Rettungsmaßnahmen.

Da der Regierungsrat davon ausgeht, dass infolge der Aktivitäten von Sporttauchern wichtige Zeugen zur Geschichte des Thurgaus und der Seefahrt auf dem Bodensee verloren gehen, wurde nunmehr die tauchbeschränkung erlassen.

Die Geschichte der Jura

Am 12. Februar 1864 um 11 Uhr ist im dichten Nebel vor Bottighofen das Dampfschiff Jura vom Dampfer Zürich gerammt worden und innert vier Minuten gesunken. Ein Matrose verlor das Leben, ein Schiffsjunge erlitt einen Armbruch.

Die Passagiere und der Rest der Besatzung retteten sich auf die Zürich. Von der Ladung an Seiden- und Baumwollstoffen kam ein grosser Teil schwimmend an die Oberfläche, während angeblich rund fünf Tonnen Eisenwaren und das Gepäck der Passagiere mit dem Schiff untergingen.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass die beiden Kapitäne ihre Pflichten erfüllt hatten. Die Verfahren wurden eingestellt.

Der Bodensee und seine Wracks

Der Bodensee ist nach archäologischen und schriftlichen Quellen seit langer Zeit ein viel befahrenes Gewässer. Sowohl im oberen wie im unteren Teil des Bodensees und im Seerhein finden sich Wracks von Schiffen unterschiedlicher Zeitstellung.

Die Spanne reicht von Einbäumen aus der Jungsteinzeit über spätmittelalterliche und neuzeitliche Ledinen bis hin zu Dampfern des 19. Jahrhunderts. Allen Wracks kommt eine hohe wissenschaftliche und kulturhistorische Bedeutung zu.
 
[Quelle: Offizielle Presseaussendung des Kantons Thurgau]

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13.12.2004 | Leo Ochsenbauer
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