Gerichtsentscheid: Reisebüro haftet für Haiunfall eines Wieners
Tags: Haiunfall Bahamas
Einen Paukenschlag gab es gestern durch den Gerichtsentscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum Tod eines Wiener Rechtsanwalts im Jahr 2008 auf den Bahamas: Das Salzburger Reisebüro, bei dem er die Reise buchte, wurde vom Gericht zur Verantwortung gezogen.
Im Februar 2008 reiste eine Gruppe von Freunden aus Wien und Salzburg zum Haitauchen auf die Bahamas. Gebucht wurde die Tour bei einem Salzburger Reisebüro, Veranstalter war aber eigentlich Jim Abernethy aus Florida. Das Reisebüro fungierte - wie es zumeist so üblich ist - nur als Buchgungsstelle.
Das Problem dabei, laut Entscheid des OGH: Das Reisebüro hätte die Reisenden über die Gefahren des Tauchens mit Haien aufmerksam machen müssen. Beim Hai-Tauchen (vor allem mit Weißen Haien, Bullenhaien und Tigerhaien) gibt es nämlich zwei Varianten: Im einen Fall stehen die Taucher in sicheren Stahlkäfigen. Im anderen Fall (so wie auch bei dem nun ausjudizierten Fall) schwimmen sie mitten unter den Tieren, die auch noch durch Köder angelockt werden. Weil derartige Unternehmungen in US-Gewässern verboten sind, werden die Touristen mit einem Boot zu den Bahamas gebracht.
Da es sich bei der Gruppe damals um durchwegs erfahrene Taucher gehandelt hat, ging das Reisebüro wohl von einer Eigenverantwortung der Reisenden aus. Zu Unrecht.
Tödlicher Unfall
Am 24. Februar 2008 kam es zum tödlichen Unfall (nullzeit.at berichtete damals als erstes Medium darüber ausführlich) wurde der Rechtsanwalt Markus G. (49) von einem Bullenhai getötet. Wie die US-Behörden feststellten, dürfte ein Stück Bait (Köder) ans Bein des Tauchers geraten sein und dieser - relativ unerfahren unter Wasser - war zu gebannt, um wegzuschwimmen. Beim Biss in den Köder verletzte der Hai unglücklicherweise den Wiener an der Beinarterie, worauf dieser verblutete.
Die Lebensgefährtin des Mannes brachte daraufhin eine Klage ein - gegen das Reisebüro. Für ihren "Trauerschmerz" wollte sie 20.000 Euro. Die Frau kritisierte, man habe ihren Freund nicht über die Gefahren aufgeklärt. Unerwähnt sei geblieben, dass die Methoden der amerikanischen Tauchfirma sehr risikoreich seien. Und dass zu jener Zeit die Bullenhaie gerade besonders angriffslustig waren. Das Reisebüro argumentierte, es sei nur Vermittler der Reise gewesen, über deren Ziel, Inhalt und Gefahr es keinen Zweifel gab.
Bahnbrechendes Urteil
Der Oberste Gerichtshof war anderer Ansicht. Im Urteil heißt es: "Die Beklagte (das Reisebüro, Anm.) hat für den Tod des Lebensgefährten der Klägerin so weit zu haften, als der Reiseveranstaltungsvertrag auch eine Schutz- und Sorgfaltspflicht für dessen körperliche Sicherheit umfasst."
Und obwohl das Reisebüro nichts anderes gemacht hat, als die gewünschte Reise zu buchen, wurde es formell plötzlich zum "Veranstalter" mit allen Pflichten. Und muss daher im weiteren Verfahren die genaue Todesursache klären, ob etwa der Tauchfirma ein Fehler unterlaufen ist. Deren Anwältin, Gertrude Achleitner: "Die Behörden haben aber bereits festgestellt, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat."
Dass der Wiener Jurist vor seinem Tod eine mehrere Seiten umfassende Erklärung der Tauchfirma unterschrieben hat, in der er über die Risiken des Tauchens unter Haien unterrichtet wurde, war für das heimische Verfahren völlig unerheblich. Und die Frage der Eigenverantwortung eines jeden Menschen spielte - ganz nach amerikanischem Vorbild - für das Urteil eigentlich gar keine Rolle mehr.
Man darf gespannt sein, was dieses Urteil noch für Auswirkungen haben wird. Die Buchung von Tauchurlauben wird ab sofort jedenfalls unter einem völlig anderen Blickwinkel zu betrachten sein - für alle Seiten.
(Quelle: krone.at, nullzeit.at)
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Neuer Kommentar
| Kommentar von: Peanutdiver | gepostet:
02.09.2011 10:34
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Um genau zu sein |
| Der Beschluß des OGH in dieser Sache lautet:: "Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen." OGH 1 Ob 80/11p vom 24.5.2011. Also wird man erst sehen wie die Sache ausgeht. Ich hoffe, dass es nicht so eine weltfremde Katastrophenentscheidung wird. |
| Kommentar von: Kopfschüttler | gepostet:
17.08.2011 14:18
X |
AT goes USA? |
| So ein Urteil erinnert sehr an die in USA weitverbreitete Tendenz, dass man gerichtlich als Mega-DAU hohe Summen erstreiten kann, weil beispielsweise der Hersteller eines mit Tempomat bestückten Fahrzeugs nicht im Handbuch schreibt, dass man noch selbst lenken muss. |
| Kommentar von: Scaramanga | gepostet:
01.08.2011 13:32
X |
unglaublich |
| dieser Fehlgriff unserer realitätsfremden OGH Schreibtischakrobaten; als Auswirkung hoffe ich inständig, das NUR solche abnormale Touren, nicht mehr vermittelt werden |
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