Die EU rettet den Hai - ein bisschen


Tags: Finning
Zum Vergrößern anklicken - Foto: Rette den Hai e.V.

Fortschritt beim Haischutz: Eine neue Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission sieht ein ausnahmsloses Verbot des Finnings vor. Dies bedeutet jedoch leider keine generelle Untersagung des Hai-Fangs. Es gibt also keinen Grund, sich in Sachen Haischutz zur Ruhe zu setzen.

Das Finning ist eine grausame Fangmethode, bei der vom lebendigen Hai die Flossen abgetrennt werden. Danach wird der Körper des Hais zurück ins Meer geworfen, wo das Tier zu Boden sinkt und qualvoll erstickt.

Bisher ermöglichte ein Schlupfloch in der Gesetzgebung den Fischern, das eigentlich seit 2003 bestehende Finning-Verbot zu umgehen: Die Haiflossen durften an Bord abgetrennt werden, solange gewährleistet war, dass auch der Haikörper verwertet wird. Die tatsächliche Verwertung des ganzen Hais war aber schwer kontrollierbar, da Flossen und Körper nicht zwangsläufig im selben Hafen angelandet werden mussten.

Der Ende November vorgestellte Gesetzesentwurf verpflichtet alle Schiffe, die in EU-Gewässern fischen und alle Schiffe unter europäischer Flagge weltweit, Haie mit ihren Flossen am Körper zu lagern.

"Die EU macht mit diesem Gesetz zwar einen Schritt in die richtige Richtung. Um die bedrohten Haibestände aber umfassend zu schützen, muss das Jagen von Haien generell verboten werden. Dafür ist eine stabile Rechtsgrundlage vonnöten", so Folkart Schweizer, Vereinsgründer und -vorsitzender von Rette den Hai e. V.

Die weltweit große Nachfrage nach Haifleisch, das zum Beispiel zu Suppen verarbeitet wird, führt zu einem enormen Aderlass bei den Haibeständen. Die Knorpelfische stehen an der Spitze der Nahrungskette und ihre Ausrottung hat unabsehbare Folgen für das ökologische Gleichgewicht in den Meeren. Hinzu kommt, dass Haie oftmals erst mit 30 Jahren geschlechtsreif sind. Einige Arten bringen dann nur alle zwei Jahre wenige Junge zur Welt.

[Quelle: Rette den Hai e.V.]

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