Tauchen in Österreich
Es gibt in Österreich unzählige sehenswerte Tauchplätze, die sich teils durch Fischreichtum und teils durch die einzigartige Unterwasserlandschaft auszeichnen.
Ob schroffe Felsformationen, an utopische Filme erinnernde Bewuchsformen oder wild übereinander liegende Baumstämme - das Tauchen in unseren heimischen Seen bietet jedem interessierten Taucher ein unvergessliches Erlebnis.
Im Gegensatz zu unseren deutschen Nachbarn haben es Sporttaucher in Österreich auch relativ leicht, das geeignete Gewässer für ihren Sport zu finden. Prinzipiell ist in Österreich nämlich überall eine Taucherlaubnis gegeben - es sei denn, es ist ausdrücklich verboten. Dieses Verbot muss jedoch deutlich gekennzeichnet sein.
Der Taucher sollte dennoch eine gewisse Sorgfalt an den Tag legen und sich im vorhinein bei den örtlichen Tauchschulen oder Seeverwaltern bzw. Besitzern über Tauchverbote oder Tauchbeschränkungen erkundigen. Dazu von Gesetzes wegen verpflichtet ist der Sporttaucher hingegen nicht.
Gesetzlicher Hintergrund
Die diesbezügliche Judikatur ist in einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöklabruck vom 23.2.1989 ausgedrückt. Nachstehend die wichtigsten Auszüge aus diesem Beschluss:
Laut Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann von einem Sporttaucher nicht verlangt werden, daß er vor einem Tauchgang bei den zuständigen Behörden Erkundigungen über bestehende Tauchverbote einholt.
- Der Seebesitzer ist verpflichtet, seine Wünsche, Gebote und Verbote so kund zu tun, daß der Taucher keine Verfehlungen machen kann.
- "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt beim Tauchen in Österreich nicht.
- Sollte ein Taucher in einem Tauchverbot angefunden werden und gibt an, daß er vom Tauchverbot wusste, ist er straffällig. Wusste er nichts vom Tauchverbot, kann man ihn nicht bestrafen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Freiluft-Kompressoren (also tragbare) prinzipiell in Österreich verboten sind. Bedenkt man den Lärm den diese Geräte zum Teil verursachen und die Abgase die entstehen verwundert dieses Verbot nicht weiter. Füllen ist aus diesem Grund nur in den Füllstationen der Tauchshops unter Vorlage einer gültigen Brevetierung möglich.
In Kooperation mit den heimischen Bundesforsten, die den Großteil der österreichischen Gewässer betreut, ist auch die ARGE Tauchen massiv an einem Bestehen dieser Regelungen beteiligt.
Dive Card oder TSVÖ-Mitgliedschaft
Für manche Gewässer (siehe nachstehende Listung) benötigt man zusätzlich eine Dive Card der ARGE Tauchen, die in den meisten Tauchshops erhältlich ist. Die Karte ist 12 Monate gültig und bietet zudem einen Versicherungsschutz für Bergekosten und im Todesfall, die Karte kostet derzeit 15,- EURO (Stand: 2007). Eine Mitgliedschaft beim TSVÖ wird anstelle der Dive Card ebenfalls anerkannt.
Grund dieser Regelung ist, dass diese Gewässer eigentlich Privateigentum sind, die ARGE Tauchen jedoch die Pacht für die Taucher übernimmt.
Eine Dive Card oder eine Mitgliedschaft beim TSVÖ benötigt man ausschließlich für: Altausseersee, Augstsee, Erlaufsee, Gleinkersee, Grundlsee, Hallstättersee, Vorderer Gosausee und Vorderer Langbathsee.
Diese Seen sind Privateigentum des Staates und werden von den österreichischen Bundesforsten verwaltet, für das Tauchrecht in diesen Gewässern bezahlt die ARGE Tauchen Österreich eine Pacht.
Die ARGE Tauchen finanziert sich rein durch die Beiträge der Mitglieder (Tauchschulen, Klubs, u.ä.), durch Einnahmen aus Werbung sowie durch den Verkauf der Dive Card. Die finanziellen Mittel werden zum Teil für folgende Projekte verwendet:
- Pacht der Tauchrechte in Seen der Bundesforste
- Gestaltung und Produktion der Seeninfomappe (man erhält diese Mappe beim Kauf einer Dive Card, in ihr sind alle Seen erkennbar, für die man eine Dive Card benötigt)
- Tauchinfrastrukturmaßnahmen (Trockenständer, Einstiege, u.v.m.)
- Unterstützung von Ökoprojekten
- Mitfinanzierung von Fortbildungsverantstaltungen für Ärzte und Rettungspersonal bezüglich Besonderheiten bei Tauchunfällen
- Versicherungskosten
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Neuer Kommentar
| Kommentar von: Wolfgang | gepostet:
18.06.2009 14:31
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Dauchverbot Erkundigung Lauf! |
| Habe mich am Wolfganssee vorbildlich an die Regeln halten wollen. Bin zum Gemeindeamt gepilgert, vom Amtsvorsteher zur Gendarmerie verwiesen worden, Vom freundlichen Gendarmen zum Fischereimeister. Weil sich da keiner gemeldet hat, hab ich das Handtuch geworfen. Beim der Heimreise hab ich dann gesehen wie sich Taucher bei einen Parkplatz versenkt haben. Was lernt man daraus ? Nicht fragen! Machen!!! |
| Kommentar von: otto | gepostet:
31.07.2003 18:33
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... |
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Im Gegensatz zu den Behauptungen im Text ist Tauchen in einer Tauchverbotszone in Österreich ein "Ungehorsamsdelikt", wobei nach VStG §5 Abs1 der Beschuldigte selbst seine Unschuld nachweisen muß. Die Behörde muß prüfen, ob der Beschuldigten ohne Verschulden von einem Tauchverbot keine Kenntnis erlangt habe. Die Erkundigung bei "Behörden" sei nicht jedem Taucher zumutbar, wohl aber bei den lokalen Einrichtungen (Tauchbasen, Strandbäder, Gemeindeämter...).
Ob sich ein langer und teurer Rechtsstreit für ein paar Stunden "Wildes Tauchen" auszahlt? |





